Sodale, da ich dazu bis jetzt noch nichts im WWW gefunden hab werde ich jetzt dazu meinen Senf verfassen.
Ich hab meine Suzuki GS 500, die bis vor wenigen Tagen noch gedrosselt war, damit sie ein Leichtmotorrad ist in meiner Fachwerkstätte entdrosseln lassen.
Warum war sie überhaupt gedrosselt?
Wenn man in Österreich vor dem 21. Geburtstag den A-Führerschein macht, dann hat man das Vergnügen die ersten 2 Jahre nur Leichtkrafträder fahren zu dürfen. Das heißt sie dürfen nicht mehr als 25kW haben und das Verhältnis kW zu kg darf nicht größer als 0,16 sein.
Da ich nun endlich diese 2 Jahre um hab darf ich nun alles fahren was zugelassen ist auf Österreichs Straßen und einspurig is.
Nun zum Prozedere: Motorrad in die Werkstatt gebracht und erklärt was man will. Nachdem die das (hoffentlich) ordnungsgemäß erledigt haben bekommt man von denen eine Bestätigung über die Durchführung der Arbeit und ein Schreiben vom Suzuki Generalimporteur wo drinsteht, dass es damit rechten Dingen zu geht. Mit dem marschiert/fährt man dann zur MA 46 (in Wien, in den Bundesländern in die entsprechenden Landesfahrzeugprüfstelle) bzw genauer zur Landesfahrzeugprüfstelle in die 7. Haidequerstraße 5 im 11. Bezirk. In dieser sowohl landschaftlich als auch architektonischen Oase an Glückseligkeit darf man sich dann von erstaunlich freundlich, kompetent wirkenden und überaus erstaunlich motiviert wirkenden Magistratsbeamten ein Formular überreichen lassen das man gleich mit dem Typenschein, der Bestätigung der Werkstatt abgibt.
Nach rund 5 Werktagen bekommt man dann einen Anruf, dass der Typenschein abholbereit ist und man kann wieder in die 7. Haidequerstraße 5 pilgern. Dann sind noch rund 40€ an Verwaltungsabgaben (früher Stempelmarken uÄ) zu bezahlen und sodann ist man auch schon im Besitz des Typenscheines mit Bestätigung der Landesfahrzeugprüfstelle, dass des eh alles passt.
Wer nun denkt damit hättte man es hinter sich der irrt ;-)
Nun darf man mit samt der Bestätigung, Meldezettel (bin nimma sicher ob der nötig war), Führerschein, Zulassungsschein sowie dem Typenschein zur Versicherung watscheln und dort um eine Änderung der Fahrzeugdaten im Führerschein ansuchen. Dies wurde bei mir auch prompt innerhalb von 15 Minuten erledigt und da sich der Hubraum nicht geändert hat, kostets ned amal mehr - bei mir.
Wenn jetzt noch schönes Wetter wär könnt ich jetzt glatt das Motorradfahren genießen, aber NEIN - ich darf wetter.orf.at zitieren:
REIDIG!
Bei der Gelgenheit möchte ich an das Wetter voriges Jahr erinnern :-?
Kommentar(e):
Ich hab meine Suzuki GS 500, die bis vor wenigen Tagen noch gedrosselt war, damit sie ein Leichtmotorrad ist in meiner Fachwerkstätte entdrosseln lassen.
Warum war sie überhaupt gedrosselt?
Wenn man in Österreich vor dem 21. Geburtstag den A-Führerschein macht, dann hat man das Vergnügen die ersten 2 Jahre nur Leichtkrafträder fahren zu dürfen. Das heißt sie dürfen nicht mehr als 25kW haben und das Verhältnis kW zu kg darf nicht größer als 0,16 sein.
Da ich nun endlich diese 2 Jahre um hab darf ich nun alles fahren was zugelassen ist auf Österreichs Straßen und einspurig is.
Nun zum Prozedere: Motorrad in die Werkstatt gebracht und erklärt was man will. Nachdem die das (hoffentlich) ordnungsgemäß erledigt haben bekommt man von denen eine Bestätigung über die Durchführung der Arbeit und ein Schreiben vom Suzuki Generalimporteur wo drinsteht, dass es damit rechten Dingen zu geht. Mit dem marschiert/fährt man dann zur MA 46 (in Wien, in den Bundesländern in die entsprechenden Landesfahrzeugprüfstelle) bzw genauer zur Landesfahrzeugprüfstelle in die 7. Haidequerstraße 5 im 11. Bezirk. In dieser sowohl landschaftlich als auch architektonischen Oase an Glückseligkeit darf man sich dann von erstaunlich freundlich, kompetent wirkenden und überaus erstaunlich motiviert wirkenden Magistratsbeamten ein Formular überreichen lassen das man gleich mit dem Typenschein, der Bestätigung der Werkstatt abgibt.
Nach rund 5 Werktagen bekommt man dann einen Anruf, dass der Typenschein abholbereit ist und man kann wieder in die 7. Haidequerstraße 5 pilgern. Dann sind noch rund 40€ an Verwaltungsabgaben (früher Stempelmarken uÄ) zu bezahlen und sodann ist man auch schon im Besitz des Typenscheines mit Bestätigung der Landesfahrzeugprüfstelle, dass des eh alles passt.
Wer nun denkt damit hättte man es hinter sich der irrt ;-)
Nun darf man mit samt der Bestätigung, Meldezettel (bin nimma sicher ob der nötig war), Führerschein, Zulassungsschein sowie dem Typenschein zur Versicherung watscheln und dort um eine Änderung der Fahrzeugdaten im Führerschein ansuchen. Dies wurde bei mir auch prompt innerhalb von 15 Minuten erledigt und da sich der Hubraum nicht geändert hat, kostets ned amal mehr - bei mir.
Wenn jetzt noch schönes Wetter wär könnt ich jetzt glatt das Motorradfahren genießen, aber NEIN - ich darf wetter.orf.at zitieren:
REIDIG!
Bei der Gelgenheit möchte ich an das Wetter voriges Jahr erinnern :-?
Kommentar(e):
Na serwas...
Hättest deinen Haus- und Hof Juristen mit dieser rechtlich anspruchsvollen Aufgabe betraut;) Dieser äußerst Kompetente Mensch von hinterm Berg hätt das sicher gewusst:P
Im anschluss möchte ich noch sagen: ICH LIEBE DEN WINTER und es gibt nix schöneres als Schneefall!!
Und ein bisschen zu pilgern is doch eh viel gesünder als wie die gesengte Sau am Moped herum zu fahren.
Grüß und Kuss, dein dir treu ergebener
Beidlbär
haha, herrlich, das kommt wenn man auf google nach "motorrad entdrosseln zulassungsschein" sucht - sehr praktisch, danke für den nützlichen Eintrag - Mir steht die Prozedur mit meiner CB500 auch bevor.
Kann man eine Honda cb 500 four Bauhjahr 1971 auf 25 kw drosseln für das Gutachten
Kann man vermutlich schon. Ich würde dazu mal auf http://www.cb-500.de/ anfragen. lg