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Wie Golem berichtet, sind die seit dem 11. September gesperrten Websites auch von Arcorkunden wieder erreichbar.

Nachdem sich der Internetserviceprovider Arcor die letzten Tage und Wochen damit lächerlich gemacht hat Youporn, privatamateure.com und sex.com für die rund 4 Millionen Kunden zu sperren hat nun die Sperre aufgehoben.

Als Grund für die Sperre gab Arcor an, dass die betroffnene Seiten keine dem deutschen Recht entsprechende Altersverifikation bieten. Der Aufruf zur Sperrung kam von der Video Buster Gruppe die selbst pornograpische Internetangebote betreibt.
Nachzulesen auf Golem

Die Piratenpartei Deutschland hat während der Sperre einen Proxy für die betroffenen Seiten eingericht mit dem Arcorkunden trotz der Sperre auf die Websites zugreifen konnten. Man sieht also die Sperre war unsinnig.
Abgesehn von dieser Unsinnigkeit war es ein Akt von Zensur im Netz den es in dieser Art bis dato in Deutschland nicht gab.

Befürchtet wird nun, dass eine Flut von Sperrungsaufforderungen auch auf andere Provider zukommt, selbst wenn die Inhalte nicht illegal sind. Firmen würden die Webauftritte der Konkurenz sperren lasen, die Musikindustrier File-Sharing Portale, die Politik Rechtsextreme Sites oder "Bombenbauanleitungen" (oftmals einfach nur wissenschaftliche Darstellung von exothermen Reaktionen als Anschaung für Unterricht oder wissenschaftlich Interessierte) oder legale Glückspielanbieten gegen die unzähligen Onlinecasinos.

Dazu Wikipedia
ZitatNach bisherigem Branchenverständnis sahen sich Internetzugangsanbieter in Deutschland als reine netzneutrale Transportdienstleister (vgl. Post), die Zugang zu Internetinhalten ermöglichen und wehrten sich vehement gegen Inhaltskontrollen oder hatten sich diesbezüglich allenfalls in Einzelfällen behördlich oder gerichtlich an sie gerichteten Zugangssperrungsverfügungen gebeugt, während Arcor die Sperrung ohne an Arcor adressierte behördliche oder gerichtliche Anordung durchführt, was einen Präzedenzfall darstellt.


Wie gut und zuverlässig, selbst extrem teure Software, funktioniert zeigt folgendes Beispiel aus Australien.
ZitatIn Australien wurde von der Regierung für über 50 Millionen Euro ein Pornfilter in Auftrag gegeben. Die Software ist inzwischen in Gebrauch, ihr Nutzen jedoch begrenzt. Ein 16jähriger Schüler knackte die Software in einer halben Stunde. Lerneffekt bei der Regierung: keiner.

So schrieb Gulli am 28. August.
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Montag, 17.09.2007, 17:58


ZitatWie bekomme ich am Einfachsten Daten von 10^6 Personen und das möglichst billig, unauffällig und effizient?
Richtig, Menschen müssen diese freiwillig hergeben, am Besten so umfangreich wie möglich. Dies tun sie am Liebsten wenn sie sich dabei wohl fühlen und Bekannte zählen können. Und eh man sich versieht steht man auch schon drin und gibt neben seinen sexuellen Vorlieben auch die politische Gesinnnung Preis...


Der ganze Artikel von Moose befindet sich auf www.cargal.org.

Ist den ganzen StudiVZ-Verfechtern sehr ans Herz zu legen!!!
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Mittwoch, 23.05.2007, 11:59


... oder doch?
Zitat
Aber ich habe doch nichts zu verbergen

Doch, hast du! Lies dir mal die ICQ-Nutzungsbestimmungen durch.

"Du stimmst zu, dass du für sämtliches Material und Information, das du in ICQ-Dienste eingibst, dein Copyright aufgibst und jedes andere Besitzrecht an Material oder Information. Du stimmst weiterhin zu, dass ICQ Inc. berechtig ist, nach eigenem Ermessen sämtliches Material oder Information in der Weise verwendet, wie sie es für angebracht hält, einbegriffen, aber nicht beschränkt auf Verbreitung und Publikation."

Alles, was du über ICQ redest, kann von ICQ beliebig verwendet, verarbeitet und veröffentlicht werden. Wir reden hier nicht vom Herausgeben von Daten an Polizei und Behörden, sondern sie können mit dem Material schlicht machen, was sie wollen. Die Mailadressen herausfiltern und an Spammer verkaufen, Persönlichkeitsprofile erstellen und verkaufen, Geschäftsgeheimnisse und Insiderinformationen belauschen und so weiter.


Ein SEHR zu empfehlender Artikel über Instantmessangerverschlüsselung, besonders für Leute die sich mit diesem Thema normalerweilse nicht auseinandersetzen (wollen).

weiterlesen auf www.entartete-kunst.com ...


Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Donnerstag, 10.05.2007, 01:09


Inode/UPC hat seit 1.4.2007 neue AGB.
Im folgenden Zitat stehen die alten, nicht mehr gültigen AGB. Wie eindeutig zu sehen ist, sind dort keine Angaben über Vorratsdatenspeicherung.

Zitat§ 13 Datensicherheit
13.1. UPC Austria ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei UPC Austria gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet UPC Austria dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

13.2. Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer (z.B. Pincode) oder ein Kennwort - notwendig, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und insbesondere nicht auf einer gleichfalls von UPC Austria überlassenen Karte zu vermerken oder gemeinsam mit dieser aufzubewahren. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber den Code unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch UPC Austria vorgenommen werden kann - UPC Austria unverzüglich mit der Änderung des Codes zu beauftragen.

13.3. Werden Leistungen von UPC Austria durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen bis zum Eintreffen der Meldung des Auftrages zur Änderung des Passwortes bei UPC Austria. Weitere Schadenersatzansprüche von UPC Austria bleiben unberührt.

13.4. Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein speziell kodiertes Endgerät notwendig, so gelten hinsichtlich der Verwahrung des Endgerätes die Bestimmungen des Absatz 1 sinngemäß. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Endgerätes, hat der Auftraggeber bei UPC Austria unter Angabe der Kundennummer und des Produktes unverzüglich die Sperre des Anschlusses zu beantragen. Die Bestimmungen der §§ 13.1. bis 13.3. gelten sinngemäß.


Hier kann man die neuen, ab 1.4.2007 gültigen, AGB lesen.
Pikant sind mir folgende Absätze (§13) bei den neuen AGBs aufgefallen.
Zitat(2) Stamm- und Verkehrsdaten werden für Zwecke der Erbringung der
Kommunikationsdienste und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen von UPC verarbeitet und übermittelt. ... [b]Im Streitfall wird UPC diese Daten
unverkürzt der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer
endgültigen Entscheidung wird UPC diese Daten nicht löschen. ...[/b]


weiters
Zitat(4) UPC wird nach Maßgabe des § 99 TKG zu Verrechnungszwecken Verkehrsdaten des Kunden verarbeiten. Weiteres werden Source-IP und Destination-IP, Logs und Ähnliches soweit dies zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des Netzes, zum Schutz eigner und der Rechner von Dritten erforderlich ist, verarbeitet.


Da werden sich die großen Konzerne aber freuen, denn die bösen Raubkopierer sind ja, deren Meinung nach, eindeutig ein Sicherheitsrisiko und somit ist ein Schutz der Rechner erforderlich.
Wieder mal erteilt sich eine Firma damit die Vollmacht, mit den Daten der Kunden, unter dem Deckmantel eines "schweren Verbrechens", zu machen was sie wollen.

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Wer über dieses Thema mehr wissen will, kann sich auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de weiter informieren.

Es betrifft jeden!


PS: Aufmerksam geworden bin ich auf die Änderung durch einen Brief Inodes mit dem Titel "Wichtige Änderungen ihre inode Produk betreffend". Benachtichtigen tun sie also die Kunden. Fragt sich blos, wer sich die Mühe macht (außer mir :P) die Änderungen der AGBs zu lesen.
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Freitag, 04.05.2007, 17:17


Wer Kinder hat und diesen die große Welt des world wide web eröffnen will, muss auf einige Dinge aufpassen.
E-Media hat da die wichtigsten Zusammengestellt lol

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Pornos sind gleichzusetzen mit rechtsextremen Inhalten? Bombenbauanleitungen?
Meinen sie damit wieder mal Anleitungen zum spielerischen Erlernen chemischer Grundlagen?
Und wieso sind Glücksspiele so jugendgefährdend wie Nazipropaganda?
Fragen über Fragen. Kaufen werd ich mir das Heftl trotzdem wohl nicht :-]
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Dienstag, 24.04.2007, 23:17


Es ist einfach eine Frechheit. Allein in den letzten sieben Tagen habe ich 244 Spammails erhalten.
Dabei bin ich ein Mensch, der seine Emailadresse nicht überall preisgibt und eigentlich immer mittels [ät] statt @ für Bots "unsichtbar" macht. Irgendwie kommen die Spamverteiler dann aber doch immer an die Adressen. Eine einzige habe ich, an die noch keine Spams kommen - das sogar schon seit 2 Jahren :D
Dazu fällt mir nur folgendes Bild ein

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Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Dienstag, 17.04.2007, 23:28


Wie gulli.com berichtet, ist gullishare seit heute mit voller Bandbreite angebunden und daher bereit für einen großen Benutzeransturm.

ZitatNach langer Optimierungs- und Entwicklungszeit ist das gulli:share Filehosting nun auf einem dafür optimierten Serververbund gehostet und mit voller Bandbreite angebunden. Beides kann nach Bedarf beliebig erweitert werden. gulli:share erlaubt das Hochladen von Files bis maximal 150 MB Größe. Für Basic-User liegt das Downloadlimit bei ebenfalls 150 MB in drei Stunden. Die Vorhaltezeit ist auf 30 Tage ohne Download beschränkt.




Hier noch Informationen zu den Servern:
ZitatDas ausgeklügelte Speichersystem besteht aktuell aus Pentium D 2800-Servern mit einem GB RAM und sorgt für schnelle Auslieferung und sichere Speicherung der Uploads. Die Storage-Server verfügen jeweils über ein Terabyte Festplattenspeicher in RAID0.
...
Webseite, Datenbank und Upload laufen aktuell auf einem SUN v20z-Server mit 4 Gigabyte RAM, auch hier kann das System weiter ausgebaut werden. Das hostende Rechenzentrum ist mit insgesamt 28 GBit/s an 8 verschiedenen Backbones angebunden.


Das ganze dient natlürlich nur dem austausch von Dateien die nicht unter fremden Urheberrecht stehen 8-)
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Dienstag, 03.04.2007, 20:28


Wie auf gulli.com nachzulesen, haben Felix Oberholzer-Gee und Koleman Strumpf die neuste Studie bezüglich Filesharing und angeblich sinkenden Verkaufszahlen der Musikbranche veröffentlicht.

Zitat
"Wir fanden heraus, dass Tauschbörsennutzung nur einen begrenzten Einfluss auf Plattenverkäufe hat. Nachdem wir die Downloads operationalisierten, war der beobachtete Effekt vonauf Verkäufe statistisch nicht von Null unterscheidbar. ...
Wenn die politischen Implikationen dieses Resultats bedacht werden, ist die Präzision unserer Annahmen zu berücksichtigen. Auf der Basis aller Spezifikationen, die in diesem Paper publiziert sind, können wir selbst auf der Basis unserer ungenauesten Ergebnisse die Hypothese verwerfen, dass Filesharing der Industrie mehr als 24,1 Millionen weniger verkaufte Alben verursacht (3% der Gesamtverkäufe und weniger als ein Drittel der gesamten Verkaufsabnahme in 2002). ...
Während Downloads in größerem Umfang stattfinden, hätten die meisten User die Musik nicht gekauft, wenn sie keine Möglichkeit zum Filesharing gehabt hätten."


Vielleicht nimmt diese Studie endlich mal den großen Musikkonzernen den Wind aus den Segeln was die "Rechtfertigung" der Verfolgung von "Raubkopierern" anbelangt.
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Montag, 26.02.2007, 16:15


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Was ich mir schon öfters gedacht habe, wird hier öffentlich diskutiert. Gefunden im AKH :D




Gestern war ich mit Iris, Elias, meinem Schatz im Waldbad Penzing. War ein sehr netter Abend
Die Parkgarage vom Bad is aber doch sehr seltsam. Dort stehen dutzende nicht angemeldete Autos drin. Und nicht billige - unzählige Mercedes, BMW etc. Aber auch ein Ferrari und ein Jaguar s.u.

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Das Bad war eigentlich sehr nett, die schwenkbaren Kameras im Umkleidebereich waren aber doch irgendwie eine Frechheit. Ob die wohl für die Terrorbekämpfung da sind?...Um Selbstmordanschläge zu verhindern?
Oder vllt. doch eher eine billige Softpr0n-Quelle? Man wird es wohl nie erfahren:D

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Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Dienstag, 13.02.2007, 16:48


Bezugnehmend auf den Musterbrief von www.daten-speicherung.de ruft gulli.com auf, deutsche Kreditkartenbesitzer sollen nach der unerlaubte Komplettdurchleuchtung von Kreditkartennutzern, Beschwerde bei ihrer Bank einlegen.

Im Ramen einer Ermittlung gegen einen Kinderpornoring haben alle Unternehmen, die in der Kreditkartenbranche tätig sind die Transaktionen ihrer Kunden nach Mustern untersucht.
Dazu hier ein Ausschnitt aus dem Beschwerdebrief

ZitatDieser Vorgang war rechtswidrig und verstieß gegen § 28 BDSG. Die Suche stellt eine Verarbeitung meiner Daten dar, die in keiner Weise zur Erfüllung des Vertragszwecks oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich war. Eine Rasterfahndung ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Strafprozessordnung zulässig. Im vorliegenden Fall hat es aber schon an der dort vorgeschriebenen richterlichen Anordnung gefehlt. Außerdem hat es an einem Anfangsverdacht gefehlt.


Ich kann jedem deutschen Bürger nur empfehlen diesen Musterbrief an seine Bank zu schicken um somit zukünftige, rechtswidrige Generalkriminalisierungen der Bürger zu verhindern.

Mehr dazu auf gulli.com
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Montag, 22.01.2007, 12:08