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Bezugnehmend auf den Musterbrief von www.daten-speicherung.de ruft gulli.com auf, deutsche Kreditkartenbesitzer sollen nach der unerlaubte Komplettdurchleuchtung von Kreditkartennutzern, Beschwerde bei ihrer Bank einlegen.

Im Ramen einer Ermittlung gegen einen Kinderpornoring haben alle Unternehmen, die in der Kreditkartenbranche tätig sind die Transaktionen ihrer Kunden nach Mustern untersucht.
Dazu hier ein Ausschnitt aus dem Beschwerdebrief

ZitatDieser Vorgang war rechtswidrig und verstieß gegen § 28 BDSG. Die Suche stellt eine Verarbeitung meiner Daten dar, die in keiner Weise zur Erfüllung des Vertragszwecks oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich war. Eine Rasterfahndung ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Strafprozessordnung zulässig. Im vorliegenden Fall hat es aber schon an der dort vorgeschriebenen richterlichen Anordnung gefehlt. Außerdem hat es an einem Anfangsverdacht gefehlt.


Ich kann jedem deutschen Bürger nur empfehlen diesen Musterbrief an seine Bank zu schicken um somit zukünftige, rechtswidrige Generalkriminalisierungen der Bürger zu verhindern.

Mehr dazu auf gulli.com
Direktlink  Kommentare: 0 geschrieben von potassium am Montag, 22.01.2007, 12:08

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